Einwirkungen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Krieg, Mangel an Rohstoffen sowie Störungen im Betrieb der Zulieferer berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
8. Teillieferungen sind zulässig. Unerhebliche Abweichungen in Qualität, Stärke und Maßen der Ware, die auf Rohstofflage oder technischen Gründen beruhen, behalten wir uns vor.
9. Mängelrügen gegen Stückzahlen, Güte und Ausführung der Ware können, soweit die Mängel erkennbar und Ansprüche nicht durch unsere Verkaufsbedingungen ausgeschlossen sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware an der Empfangsstation schriftlich bei uns angezeigt werden. Ein Anspruch des Käufers auf Warenrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht.
10. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer Zustimmung. Andernfalls hat der Käufer sämtliche durch die Rücksendung entstehenden Kosten zu tragen. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten.
11. Für die Güte der Konstruktion und des Materials garantieren wir derart, dass wir fehlerhaft gelieferte Gegenstände nach unserer Wahl reparieren oder durch mängelfreie ersetzen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte der Gewährleistung zu. Etwaige Kosten für den Ausbau der Teile, Änderungen an Ort und Stelle oder Entschädigungen irgendwelcher Art tragen wir nicht. Die Mängelrüge bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auch nicht auf Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie nicht auf chemische, elektrotechnische oder elektrische Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferanten entstehen. Schadenersatz, Ersatz von Arbeitslöhnen, Verzugsschaden u. s. w. wird von uns nicht übernommen.
12. Entscheidungen, die durch eine höhere Behörde getroffen werden, entbinden den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
13. Erfüllungsort für beide Teile sowie Gerichtsstand ist Aurich/ Ostfriesland.
14. Für die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit von UN-Recht ist ausgeschlossen.