Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen   Rechts  oder   öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.

    Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

    2. Unsere  Verkäufe   und   Lieferungen   erfolgen  aus schließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die der  Käufer   durch   Erteilung   des   Auftrages,  mit  der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder der Lieferung einschl. Teillieferung, als verbindlich anerkennt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen.

    3. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.   Abweichende   Vereinbarungen  und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

    4. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und  gesetzliche  Mehrwertsteuer.  Verpackungsmaterial wird   zum   Selbstkostenpreis   berechnet   und   ist   vom Auftraggeber zu entsorgen. Die Wahl der Versandart liegt in unserem Ermessen.

    5. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum   gewähren  wir  2%   Skonto. Dienstleistungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und mit dem üblichen Vorbehalt. Die Kosten gehen dann zu Lasten des Käufers. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.

    6. Die  gelieferte   Ware  bleibt   bis   zur   vollständigen Bezahlung  sämtlicher Ansprüche  aus  der  Geschäfts- verbindung unser Eigentum.

    7. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die  rechtzeitige   und   ordnungsgemäße  Erfüllung  der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

     

 

    Einwirkungen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Krieg, Mangel an Rohstoffen sowie Störungen im Betrieb der Zulieferer berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.

    8. Teillieferungen   sind  zulässig.    Unerhebliche Abweichungen in Qualität, Stärke und Maßen der Ware, die auf Rohstofflage oder technischen Gründen beruhen, behalten wir uns vor.

    9. Mängelrügen  gegen  Stückzahlen,   Güte  und Ausführung   der   Ware  können,  soweit   die   Mängel erkennbar  und  Ansprüche  nicht  durch  unsere Verkaufsbedingungen ausgeschlossen sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware an der Empfangsstation schriftlich bei uns angezeigt werden. Ein Anspruch des Käufers auf Warenrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht.

    10. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des  zufälligen   Untergangs  oder   der   zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

    Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer Zustimmung. Andernfalls hat der Käufer sämtliche durch die Rücksendung entstehenden Kosten zu tragen. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten.

    11. Für die Güte der Konstruktion und des Materials garantieren  wir   derart,   dass  wir fehlerhaft gelieferte Gegenstände nach unserer Wahl reparieren oder durch mängelfreie ersetzen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte der Gewährleistung zu. Etwaige Kosten für den Ausbau der Teile,   Änderungen  an   Ort   und   Stelle oder Entschädigungen irgendwelcher Art tragen wir nicht.  Die Mängelrüge bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auch nicht auf Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie  nicht  auf  chemische,   elektrotechnische   oder elektrische  Einflüsse,   die   ohne  Verschulden  des Lieferanten  entstehen.   Schadenersatz,  Ersatz   von Arbeitslöhnen, Verzugsschaden u. s. w. wird von uns nicht übernommen.

    12. Entscheidungen, die durch eine höhere Behörde getroffen werden, entbinden den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.

    13. Erfüllungsort für beide Teile sowie Gerichtsstand ist Aurich/ Ostfriesland.

    14. Für die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit von UN-Recht ist ausgeschlossen.

 

11. Juli 2004 - Änderungen vorbehalten

Schilderdienst Müller GmbH ♦ Esenser Str. 266 ♦ 26607 Aurich ♦ Tel. 04941/7820 ♦ Fax 04941/73500